Schießordnung für das Preisschießen

Cronberger Schützengesellschaft v. 1398 e.V.

Schießtage:
Samstag von 15.00Uhr bis 18.00Uhr. Meldeschluss: 18.00Uhr.
Sonntag von 11.00Uhr bis 17.00Uhr. Meldeschluss: 17.00Uhr.
Gruppen können nach Anmeldung ab August vorschießen.

Teilnahmeberechtigt:
Alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, die nicht Mitglied einer
schießsportlichen Vereinigung sind. Mit dem Lichtgewehr ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum 12. Lebensjahr.

Waffenart:
Es darf nur mit den vom Verein zur Verfügung gestellten Luft- und Lichtgewehren geschossen werden.

Anschlagart:
Stehend, wobei das Gewehr auf die vorhandenen Zielhilfsmitteln aufgelegt werden kann.

Startgeld und Schusszahl:
Geschossen werden 10 Schuss auf elektronische Stände.
10 Schuss 4 €, nachlösen ist unbegrenzt möglich.
Probeschießen ist nicht erlaubt.

Auswertung:
Die Auswertung erfolgt sofort elektronisch am Stand. Gewertet wird nur der beste Teiler (Gemessener Abstand zur Mitte) eines jeden Teilnehmers. Bei Tellergleichheit entscheidet der zweitbeste Teiler.

Siegerehrung:
Die Siegerehrung erfolgt am Sonntag ab 18.00Uhr im Schützenhaus. Nicht
anwesende Preisträger werden benachrichtigt. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.

Die Anweisungen der Standaufsichten sind zu beachten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Schießordnung haben den sofortigen
Standverweis mit Disqualifikation zur Folge. Gezahltes Startgeld verfällt.